SPD im Landkreis Miesbach: Schluss mit der Preisspirale am Wohnungsmarkt!

18. März 2019

Genossen reagieren mit Fünf-Punkte-Katalog auf Rekord-Grundstückspreise

Erfolgreiche Wintersportler, zufriedene Touristen, eine besonders hohe Lebensqualität und vieles andere mehr: Gründe für gute Nachrichten aus dem Landkreis Miesbach gibt es viele. Umso ernster sind Schlagzeilen für die Region, wie sie in der vergangenen Woche im Zusammenhang mit dem „Postbank Wohnatlas“ von der gleichnamigen Bank veröffentlicht wurden.

Die aktuelle Studie kommt zu dem Schluss, dass der teuerste Landkreis Deutschlands 2018 in Bezug auf den Erwerb von Wohneigentum mit durchschnittlich 5.615 Euro pro Quadratmeter die Region Miesbach ist. Platz zwei geht an den Großraum Starnberg mit zwei Euro weniger pro Quadratmeter.

Die SPD im Landkreis Miesbach fordert, diese Entwicklung schnellstmöglich zu stoppen. Wenn Wohnraum weiter Luxusgut bleibt, können Normalverdiener mit Jobs, die den Landkreis sprichwörtlich am Laufen halten, sich keine vier Wände vor Ort mehr leisten. Neben bezahlbaren Bleiben benötigt die gesamte Region aber auch einen dringenden Anschub beim sozialen Wohnungsbau. Denn angesichts abzusehender Entwicklungen in den kommenden Jahren wie dem geplanten Beitritt zum MVV oder großen, zu begrüßenden Erweiterungen von bestehenden Firmenstandorten, wird sich der Handlungsdruck noch verschärfen. Wie kann man den Wohnungsbau im Landkreis zukunftsfähig machen?

Erstens soll mehrgeschossiges Bauen stärker forciert werden. Denn größtmögliche Effizienz bei der Flächennutzung sollte schon längst selbstverständlich sein.

Dasselbe gilt auch zweitens beim Thema Parkplätze und Tiefgaragen.Daher fordern wir auch bei gewerblichen Bauten, „Autos drunter, Wohnungen drüber!“

Drittens trägt eine verpflichtende Preisbindung dazu bei, die Überhitzung des Immobilienmarktes zu stoppen.

Viertens sollen Gemeinden alle ihnen möglichen Maßnahmen ergreifen, um Sozialwohnungsbauprojekte im vernünftigen Maß anzustoßen. Die SPD im Landkreis Miesbach regt dazu die Gründung einer regionalen Wohnungsbaugesellschaft zum Beispiel in Form einer Genossenschaft an.

Und fünftens sollen Gemeinden Grund nicht mehr verkaufen, sondern nur noch in Erbpacht anbieten dürfen.

„Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine geeignete Wohnung“, heißt es in der bayerischen Verfassung. Gerade in wirtschaftlich guten Zeiten ist es wichtig, sich immer wieder daran zu erinnern.

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